Sichere Spielplätze – regelmäßige Inspektionen sind Pflicht
Gerade im Urlaub sollen Kinder die Welt entdecken, nach Herzenslust toben – und viel Spaß auf spannenden Spielplätzen haben. Ein Spielplatz ist gelungen, wenn er zu einem phantasievollen Spiel anregt, und die Kinder motiviert, sich auszuprobieren. Beim Springen, Balancieren und Klettern trainieren sie ihre koordinativen Fähigkeiten, auch die Sinnes- und Selbstwahrnehmung wird gefördert. Das gilt für alle Spielplätze – auch für die auf Campingplätzen.
Doch leicht kann aus Spiel bitterer Ernst werden, wenn Gefahren auf einem Spielplatz unterschätzt werden, bzw. das Spielgerät technische Mängel aufweist: Fehlt ein geeigneter Fallschutz, kann der Sturz von einem Spielgerät böse Folgen haben. Am Boden können Drahtseile für Halte- oder Spannzwecke gefährliche Stolperfallen sein. Manchmal ist der Schaukelbereich unzureichend gesichert, gerade Kleinkinder laufen oft hinein und stoßen mit einem anderen Kind auf der Schaukel zusammen. Hervorstehende Stangen, Rohre und Schrauben sowie Öffnungen und Spalten sind ein großes Problem (Quetsch- und Scherstellen): Hier können die Kinder mit einem Finger oder Fußzehen hängen bleiben. Ebenso sind scharfe Ecken und Kanten ein Risiko, sie entstehen oft durch Verschleiß – überhaupt sollten alle Oberflächen splitterfrei sein.
Eine weitere, große Gefahrenquelle: Geräte sind nicht standfest genug – im Beton verankerte Stahlteile können an den Übergangsstellen unsichtbare Roststellen haben. Oder es tritt an Holzelementen Fäulnis auf, und zwar im Übergangsbereich zum Boden. Giftige Pflanzen sind ebenfalls gefährlich: Pfaffenhütchen, Seidelblast, Stechpalme oder Goldregen haben auf einem Spielplatz nichts verloren, genauso wenig wie giftige Pflanzenschutzmittel. Schließlich das Thema Sauberkeit und Hygiene: Werden Scherben und Abfälle regelmäßig beseitigt? Sind Verunreinigungen durch Hunde ausgeschlossen? Wird der Sand im Sandkasten einmal im Jahr ausgetauscht?
Angesichts dieser Risiken muss sich jeder Campingunternehmer bewusst sein: Bietet er Spielgeräte an, unterliegt er einer Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Der Campingunternehmer trägt zu jeder Zeit die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand seines Spielplatzes. Das schließt seine Haftung mit ein, wenn es durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen zu einem Unfall kommt. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört es, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren zu vermeiden und für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen.
Ein wichtiger Teil dieser Maßnahmen sind Inspektionen. Ihr Charakter wird in einer DIN-Norm beschrieben, die im Gerätesicherheitsgesetz als Regelwerk festgelegt ist (DIN EN 1176):
Visuelle Routine-Inspektion: Sie soll je nach Beanspruchung des Spielplatzes täglich oder wöchentlich stattfinden. Es geht darum, offensichtliche Gefahrenquellen zu erkennen – entstanden durch Benutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüsse. Auch auf Sauberkeit ist zu achten.
Operative Inspektion: Entweder nach den Angaben des Herstellers oder alle ein bis drei Monate sind die Spielgeräte zu prüfen, ob sie noch betriebstauglich und stabil sind, bzw. ob Verschleiß aufgetreten ist. Dabei sollte es auch einen Selbsttest geben, der Prüfer kann zum Beispiel auf einen Turm steigen und sich ruckartig hin- und herbewegen.
Jährliche Hauptinspektion: Spätestens alle zwölf Monate hat ein sachkundiger Prüfer den gesamten Spielplatz zu inspizieren. Es findet u. a. neben der visuellen und operativen Inspektion eine Kontrolle der Fundamente statt, sowie eine Prüfung der Geräteteile auf Verrottung oder Korrosion. Ziel ist es, den betriebssicheren Zustand von Anlage, Fundamenten und Oberfläche festzustellen.
Visuelle Routine-Inspektion, operative Inspektion und jährliche Hauptinspektion – sie sind ein wesentlicher Teil der Verkehrssicherungspflicht des Campingunternehmers. Nimmt er sie ernst, kann der Unternehmer größere Gefahren auf dem Spielplatz ausschließen – und die Kinder können balancieren, klettern und toben, ohne besonderen Risiken ausgesetzt zu sein.