Trotz Handikap ein erfüllter Urlaub

 

20 Millionen Menschen in Deutschland sind in ihrer Mobilität eingeschränkt oder haben ein anderes Handikap, zum Beispiel eine Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit. 20 Millionen Menschen – schon die große Zahl macht sie zu einer interessanten Zielgruppe für Campingunternehmer. Hinzu kommt: Menschen mit Behinderung sind vor allem als Individualreisende unterwegs, und zwar unabhängig von den Hauptreisezeiten, was die Nebensaison beleben kann. Ihre Reiseausgaben sind ziemlich hoch, die meisten ihrer Reisen finden in Deutschland statt, und oft ist eine Begleitung dabei. Außerdem wächst diese Zielgruppe in einer alternden Gesellschaft – eine interessante Perspektive für die Campingwirtschaft.

 

Doch um für diese Menschen einen attraktiven Service zu bieten, sind besondere Anstrengungen nötig. Das Stichwort lautet „Barrierefreiheit". Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Das Gleichstellungsgesetz (BGG) gibt Auskunft: Behinderte Menschen sollen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und technische Gebrauchsgegenstände „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" nutzen können. Das gilt auch für „Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche" (BGG § 4).

 

Was das in der Praxis heißt, lässt sich nachlesen in den „Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland". Die Mindeststandards wurden 2005 für Gruppen mit unterschiedlichen Handikaps festgelegt, hier sollen nur ein paar Beispiele herausgegriffen werden.

 

Für Rollstuhlfahrer soll es Behindertenparkplätze geben, die sich in der Nähe des Eingangs befinden (Mindestbreite: 3,50 Meter). Im Sanitärbereich sind Bewegungsflächen in einer bestimmten Größe einzuplanen, und zwar beim WC dem Waschtisch und der Dusche, die stufenlos mit einem Rollstuhl befahren werden kann. In einem Restaurant sollte es mindestes einen Tisch geben, der mit dem Rollstuhl unterfahrbar ist (Maximalhöhe: 0,85 Meter). Der Zugang zum Beherbergungsbetrieb sollte stufenlos möglich sein, oder es gibt eine Rampe (Neigung = 6 %).

 

Sehbehinderten oder blinden Gästen ist das Leben u. a. so leichter zu machen: Alle Informationstafeln weisen einen guten Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund auf. Hinweisschilder für Funktionsräume wie Restaurant, Bar oder Toiletten sind taktil erfassbar, dass heißt, ihr Inhalt erschließt sich für einen sehbehinderten Menschen durch eine Pyramiden- oder Prismenschrift, bzw. tastbare Piktogramme. Umfangreichere Informationen werden in Blindenschrift, der so genannten Braille-Schrift, wiedergegeben. Für die Gastronomie gilt: Die Speise- und Getränkekarte ist in einer gut kontrastierenden, schnörkellosen Schrift gestaltet und ebenfalls in Braille-Schrift zu erhalten.

 

Auch gehörlosen und schwerhörigen Gästen kann ein Campingunternehmer entgegenkommen: Die Rezeption lässt sich mit einer „indukTiven Höranlage" ausstatten, die ein schwaches Magnetfeld erzeugt. Mit ihm wird zum Beispiel Sprache in ein Hörgerät mit Induktionsspule übertragen, sobald ein Sprecher in ein angeschlossenes Mikrofon spricht. Dabei werden alle Neben- und Hintergrundgeräusche unterdrückt, die gesprochenen Worte sind klar und deutlich zu hören. Ebenfalls ein Mindeststandard: Im Restaurant sollte es mindestens einen Tisch für vier Personen geben, der eine helle und blendfreie Beleuchtung hat, damit der gegenseitige Blickkontakt nicht behindert wird. Die Geräuschkulisse durch das übrige Restaurant oder die Küche sollte möglichst gering ausfallen, Musik aus Lautsprechern nicht zu hören oder abstellbar sein.

 

Die Forderung nach Barrierefreiheit hat viele Aspekte, sie lässt sich zum Teil auch im Internet verwirklichen: Websites weisen zum Beispiel Schaltflächen auf, über die Sehbehinderte die Schrift vergrößern können. Eine Navigation auf den Seiten kann auch ausschließlich über die Tastatur möglich sein – eine große Hilfe für Menschen, die keine Maus bedienen können, etwa wegen Spastiken oder motorischer Störungen. Oder Texte sind so strukturiert, dass eine Software die Informationen für ein Ausgabegerät „übersetzen" kann, die so genannte „Braillezeile" – blinde Menschen können dann mit ihrem Tastsinn das Internet barrierefrei nutzen.

 

 
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