Bio-Siegel – Garantie für ökologische Lebensmittel

 

Sie finden es in Supermärkten oder Naturkostläden - das staatliche Bio-Siegel ist inzwischen weit verbreitet. Das grün-schwarz-weiße Zeichen steht für Lebensmittel, die alle Kriterien der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Das sind aber nur Mindestforderungen an die ökologische Landwirtschaft. Wer noch mehr Qualität erwartet, sollte sich an anderen Labels orientieren, zum Beispiel „Bioland“ oder „Demeter“. Auf diese Weise können Sie Ihr Angebot deutlich verbessern, etwa in Ihrem Laden auf dem Campingplatz oder beim Einkauf der Zutaten für Ihr Restaurant. Denn viele Gäste legen inzwischen Wert auf ökologisch erzeugte Lebensmittel. Wenn Sie auf das Bio-Siegel achten, gewinnen Sie einen Wettbewerbsvorteil.

 

Die EG-Öko-Verordnung trat 1991 in Kraft: Sie legt für die Staaten der EU fest, wie Öko-Produkte herzustellen und zu kennzeichnen sind. Einen speziellen Schutz genießen Begriffe wie „biologisch/ökologisch“ oder „ökologischer Landbau“. Auch die Vorsilben „Bio“ oder „Öko“ sind geschützt – sie dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, die mindestens den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

 

In Deutschland führte die ehemalige Verbraucherministerin Renate Künast 2001 das staatliche Bio-Siegel ein, um die ökologische Landwirtschaft zu stärken. Wenn Betriebe das Zeichen verwenden wollen, müssen sie u. a. diesen Regeln folgen: Um Lebensmittel zu konservieren, darf keine radioaktive Strahlung Verwendung finden. Ausgeschlossen ist der Einsatz leicht löslicher mineralischer Dünger sowie synthetischer Pflanzenschutzmittel. Die Nahrungsmittel sind ohne gentechnisch veränderte Organismen zu erzeugen. Eine Ausnahme nennt das Verbraucherschutzministerium auf seiner website (www.biosiegel.de): „Es wird zukünftig erlaubt sein, bei der Bio-Lebensmittel-Herstellung auch solche Zusatzstoffe zu verwenden, die ‚mit Hilfe von’ gentechnisch veränderten Organismen hergestellt worden sind, wenn keine mehr am Markt verfügbar sind, die auf natürliche Weise hergestellt sind.“ Der Grenzwert für diese Nutzung liegt bei 0,9 Prozent. Außerdem sind verboten: künstliche Aromen, Farbstoffe, Emulgatoren und Geschmacksverstärker.

 

Weitere Forderungen der EG-Öko-Verordnung: Die Bauern sollen ihre Fruchtfolge abwechslungsreich planen, etwa im Rahmen einer Zwei-, Drei- oder Vierfelderwirtschaft. Ihre Tiere sind artgerecht zu halten, gefüttert werden sie mit ökologischen Futtermitteln – ohne Antibiotika und Leistungsförderer.

2005 wurden in der EU 3,9 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet. In Österreich (11 Prozent), Italien (8,4 Prozent), Tschechische Republik (7,2 Prozent) und Griechenland (7,2 Prozent) war der Anteil am größten, in Deutschland betrug er nur 4,7 Prozent (14.000 Ökobetriebe bewirtschafteten eine Fläche von 798.000 Hektar). Das deutsche Bio-Siegel findet sich im Moment auf über 55.000 Produkten wieder.

Doch es gibt auch deutlich schärfere Regeln, zum Beispiel beim Anbauverband „Bioland“: Nach der EG-Öko-Verordnung ist es möglich, einen Betrieb biologisch und konventionell zu bewirtschaften (Teilumstellung). Wer das „Bioland“-Zeichen verwenden will, muss ausschließlich biologisch arbeiten (Gesamtbetriebsumstellung). Ein paar weitere Unterschiede:

 

  • Stichstoffdünger: In „Bioland“-Betrieben sind nur 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr zulässig. Nach der EG-Öko-Verordnung gibt es kein Limit.
  • Maximale Tierzahl: 140 Legehennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschwein dürfen höchstens auf einem Hektar eines „Bioland“-Betriebes leben. Laut EG-Öko-Verordnung sind auf einem Hektar 230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine zulässig.
  • Futterzukauf: Über die Hälfte des Futters muss aus dem eigenen Betrieb stammen – oder aus einer regionalen Kooperation. Das schreiben die Richtlinien von „Bioland“ vor. Die EG-Öko-Verordnung ist da lockerer: Lediglich für Wiederkäuer und Pferde müssen 50 Prozent des Futters vom eigenen Hof kommen. Das Futter für Schweine und Geflügel kann der Bauer vollständig zukaufen.

 

Neben diesen Punkten gibt es noch eine Vielzahl schärferer Bestimmungen, die bei „Bioland“-Produkten eine höhere Qualität garantieren sollen. Auch der „Demeter-Verband“ hat Richtlinien entwickelt, die über die EG-Öko-Verordnung hinausgehen: „Demeter-Bauern und -Hersteller leisten erheblich mehr“, sagt Vorstand Stephan Illi, „das kommt der Qualität der Lebensmittel ebenso zu Gute wie der Umwelt.“

 

Wie bei „Bioland“ gilt die Regel einer „Gesamtbetriebsumstellung“. Hinzu kommt das Prinzip der Kreislaufwirtschaft: Es ist Pflicht, Tiere zu halten. Ein „Demeter“-Bauer hat genau so viele Kühe, wie es zu seiner Landfläche passt. Ihr Mist ist wertvoller Dünger, der das Land fruchtbar hält. Die Tiere erhalten das auf dem Hof gewonnene Futter – und sind wichtige Lebensmittel-Lieferanten. Beim Futter gibt es strenge Auflagen: Es muss vollständig aus biologischer Erzeugung stammen, wobei für mindestens 80 Prozent des Futters für Wiederkäuer und mindestens 50 Prozent des ganzen Tierfutters „Demeter“-Qualität vorgeschrieben ist. Und: Die Hälfte hat vom eigenen Hof zu stammen. Speziell ist der Einsatz biologisch-dynamischer Präparate aus Mineralien, Kräutern und Kuhmist: Sie verbessern die Bodenqualität, wobei sie wie homöopathische Mittel wirken sollen. Schließlich gibt es noch eine eigene Saatgutzüchtung, die beim Getreide ganz auf Hybride verzichtet.

 

Neben „Bioland“ und „Demeter“ gibt es noch weitere Anbauverbände, die in Deutschland für eine ökologische Landwirtschaft stehen: „Biokreis“, „Biopark“, „Ecoland“, „Ecovin“ „Gäa“ oder „Naturland“. In Italien ist es u. a. die „Associazione Italiana per l´ Agricoltura Biologica“ (AIAB), in Österreich die Organisation “Austria Bio Garantie“ (ABG) – und in der Schweiz wacht das „Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FIBL)  über die Qualität der Bioprodukte.

So hat der Verbraucher die Wahl: Das staatliche „Bio-Siegel“ steht für eine ökologische Mindestqualität. Wer aber genauer hinschauen will, sollte sich an den anderen Labels orientieren.

 
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